Blindenhilfe
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen, um Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, auszugleichen. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.
Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.