Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf:

  • Leistungen der Grundsicherung oder
  • Sozialhilfe oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld beziehen.

Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit ist 18 Jahre.