Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf:
- Leistungen der Grundsicherung oder
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld beziehen.
Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit ist 18 Jahre.