Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie nur auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der jeweils zuständigen Stelle.
Im Falle der Zuständigkeit der Stadtverwaltung Neustadt empfiehlt es sich, persönlich bei Frau Estelmann bzw. Frau Herrmann vorzusprechen. Frau Estelmann und Frau Herrmann sind Ihnen gerne bei dem Ausfüllen des Antrages behilflich und beraten Sie in allen wichtigen Fragen.
Alternativ können Sie die benötigten Vordrucke von unserer Internetseite herunterladen und ausfüllen. Bitte unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Übersenden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab, Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.
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Frau Sarah Herrmann: Detailseite
Wohngeld J, P
Konrad-Adenauer-Straße 43
Zimmer 013
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Frau Nancy Estelmann: Detailseite
Arbeitsgelegenheiten, Bildung und Teilhabe, Möbelspenden
Konrad-Adenauer-Straße 43
Zimmer 032
67433 Neustadt an der Weinstraße