Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bzw. alle Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre. Neben den Beziehern von Leistungen nach dem SGB II haben auch Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.