Informationen zur elektronischen Rechnungsstelle

Ab dem 01.01.2025 akzeptiert die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form gemäß den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Verbindung mit dem E-Rechnungsgesetz RLP. Dies gilt für alle Rechnungen, die an unsere Verwaltung gestellt werden. Für die Einreichung von elektronischen Rechnungen haben Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

1. Einreichung über die sog. Leitweg-ID
2. Einreichung per E-Mail an rechnung@neustadt.eu

Elektronische Rechnungen müssten im Standardformat XRechnung oder einem anderen EU-konformen Format (z.B. ZUGFeRD) übermittelt werden.
Nur in Ausnahmefällen werden Rechnungen in PDF-Format akzeptiert.

Wir empfehlen allen Lieferanten und Dienstleistern, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten. Weitere Informationen sowie technische Details zur Einreichung finden Sie auf der Website des Landes.


Was ist die Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID dient dazu, bei der Übertragung elektronischer Rechnungen den Rechnungsempfänger zu identifizieren und Rechnungen an diesen zu adressieren. Durch die Leitweg-ID kann die Zentrale Rechnungseingangsplattform Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen an die Rechnungsempfänger weiterleiten.

Wie können Sie, z.B. als Handwerksbetrieb, eine E-Rechnung an die Stadtverwaltung senden?

Schritt 1: Registrieren Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz

Schritt 2: Gehen Sie auf die Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz. 

Schritt 3: Klicken Sie in der Menüleiste auf Rechnungseingang.

Schritt 4: Melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten, mit denen Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registriert haben, an.

Schritt 5: Laden Sie Ihre Rechnung in den geforderten Formaten (XML, ZUGFeRD) hoch oder erfassen Sie die Rechnung direkt online.

Was Sie dabei beachten müssen:

  • E-Rechnungen ohne Leitweg-ID werden von dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP nicht verarbeitet.
  • Die Vorgaben für die Rechnungsstellung gem. § 14 UStG sind einzuhalten.
  • Die Angabe der Abteilung und / oder Namen der Sachbearbeitung, an die die Rechnung weitergeleitet werden soll, ist erforderlich.
  • Kein doppelter Rechnungsversand, z.B. digital und auf dem Postweg.
  • Genaue Rechnungsadressierung (ein Empfänger bzw. eine Abteilung pro Rechnung).

Unsere Leitweg-ID: 073160000000-001-82


Rechtsgrundlagen

Die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bilden

- das E-Rechnungsgesetz Rheinland-Pfalz sowie
- die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz.