Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Wenn Grund und Boden durch Baumaßnahmen außerhalb von einem Sanierungsgebiet versiegelt werden, ist dieser Eingriff in Natur und Landschaft in der Regel durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die Gemeinde führt die notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen durch. Sie legt die entstandenen Kosten für die Versiegelung auf Privatgelände in Form des Kostenerstattungsbetrags, der als öffentliche Abgabe nach dem Baugesetzbuch, auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird.