Erhebung von Ausgleichbeträgen
Durch die Maßnahmen in einem Sanierungsgebiet erhöht sich in der Regel der Bodenwert eines Wohngrundstücks; diese Bodenwerterhöhung wird durch ein Gutachten berechnet und ist im Rahmen der Erhebung eines Ausgleichsbetrages von den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet abzuschöpfen. Die Ausgleichsbeträge gleichen somit den in Geld fassbaren Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung aus.