Rundfunkgebühren

Asylsuchende und Flüchtlinge werden bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch II auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit.

Der Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung ist beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher Gebühreneinzugszentrale – GEZ) zu stellen.

Der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen und/oder SGB II-Leistungen oder die Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörden (Sozialamt bzw. Jobcenter) sind dem Antrag beizufügen.

Nähere Auskünfte erteilen gerne das Sozialamt im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Auch die Asylsozialberatungen der Caritas und der Diakonie sind bei der Beratung zur Rundfunkgebührenbefreiung gerne behilflich.