Leistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften werden in der Regel Sachleistungen gewährt, das soziakulturelle Existenzminimum (sogenanntes Taschengeld) wird als Barbetrag gewährt. Unterkunft einschließlich Heizung wird zur Verfügung gestellt, Kleidung wird entweder als Sachleistung oder ebenfalls als Barbetrag übernommen. In den Privatwohnungen werden grundsätzlich Bargeldhilfen auch für den Lebensunterhalt gewährt.
Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz
Nach Anerkennung beispielsweise als Kriegsflüchtling besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II = sogenanntes „Hartz IV“) beim Jobcenter Deutsche Weinstraße. Dort kann ein entsprechender Antrag auf Arbeitslosengeld II Leistungen (ALG II-Leistungen) gestellt werden, die Höhe ist etwa vergleichbar mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wobei ab diesem Zeitpunkt keine Berechtigung zum Wohnen in einer dezentralen Unterkunft mehr besteht. Bei der Antragstellung auf Leistungen von Arbeitslosengeld - II sind die Asylsozialberatung und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer behilflich.
Bei einem geplanten Umzug in eine Privatwohnung sind die Mietkosten sowie auch die Wohnflächen mit dem Jobcenter abzusprechen. Es gelten die Regeln des sozialen Wohnungsbaus und die Mietrichtwerte der Stadt Neustadt an der Weinstraße hinsichtlich Kaltmieten und Mietnebenkosten einschließlich Heizkosten.
Wenn das Jobcenter vorlädt, werden auch die Fahrtkosten hierfür übernommen, ansonsten sind Fahrtkosten aus dem Regelsatzanteil zu bestreiten. Im Rahmen der Vermittlung in den Arbeitsmarkt wird auch festgestellt, ob ein Sprachkurs erforderlich ist. Ist dies der Fall, so werden durch das Jobcenter auch angemessene Sprachschulungen nach Lage des Einzelfalles zur Verbesserung der Arbeitsplatzchancen übernommen.