Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge

Inzwischen ist für etliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Neustadt das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen.

Politisches Asyl wird dabei in den seltensten Fällen zuerkannt.
Dafür gibt es aber im Regelfall für Personen aus Kriegsgebieten den sogenannten Flüchtlingsstatus, also ein vorläufiges Bleiberecht, solange sich die Situation im Heimatland nicht gebessert hat.

Diese positive Entscheidung bedeutet für die Betroffenen, dass sie nun aus der zugewiesenen Asylbewerberunterkunft der Stadt Neustadt an der Weinstraße heraus müssen bzw. dürfen und sich selbst eine Wohnung suchen sollen.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße bittet daher alle, die günstigen Wohnraum anbieten können, um Unterstützung.

Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einem positiv abgeschlossenen Verfahren erhalten im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahren und sie dürfen arbeiten.

Wenn sie eine Wohnung an Personen mit Flüchtlingsstatus vermieten, zahlt die Miete das Jobcenter, wenn die Person im Leistungsbezug ist. Wenn die Person in einem Arbeitsverhältnis steht, wird die Miete vom Mieter selbst bezahlt.

Wichtig ist, bei einer Mietübernahme durch das Jobcenter, dass die Mietkosten angemessen sind. Um die Angemessenheit der Mietkosten überprüfen zu lassen, muss der Leistungsempfänger, also der Mieter, auf jeden Fall vor Abschluss des Mietvertrages beim Jobcenter vorsprechen. Erst, wenn ein positiver Bescheid des Jobcenters vorliegt, sollte der Mietvertrag unterzeichnet werden.

Für die Häuser und Wohnungen (dezentrale Unterkünfte) in Neustadt an der Weinstraße werden die ortsüblichen Mieten übernommen.

Als Maßstab dienen die gleichen Mietrichtwerte wie für die Grundsicherungsleistungen.

Die anfallenden Stromkosten werden direkt mit den Energielieferanten (Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße) abgerechnet. Für Fragen rund um das Thema erreichen Sie das Service-Center vom Jobcenter Deutsche Weinstraße: