NW E-Karte

Mit der NW-E-Karte können alle Neustadter Bürgerinnen und Bürger, die im Bezug von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, die nachfolgend aufgeführten Ermäßigungen erhalten:


Beantragung

Die Karte wird nach Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgestellt durch das:


bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, durch:


zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt. Die Gültigkeit der Karte bezieht sich auf die Befristung des entsprechenden Leistungsbezuges. Bei Verlängerung des Leistungsbezuges müssen Sie auch die Gültigkeit der Karte entsprechend verlängern lassen. Die Karte soll Ihnen als Erleichterung dienen, selbstverständlich können Sie auch Ihren Leistungsbescheid bei den oben genannten Einrichtungen vorlegen.