Geflüchtete Menschen in Neustadt an der Weinstraße

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist gemäß § 1 des Landesaufnahmegesetzes Rheinland-Pfalz verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen und unterzubringen. Dieser Aufgabe kommt sie nach, indem geflüchtete Menschen in Gemeinschaftsunterkünften sowie in Wohnungen untergebracht werden.

Neben der Sicherstellung der materiellen Grundversorgung unterstützt das Team Asyl des Sozialamtes der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Geflüchteten bei Fragen und Herausforderungen des Alltags in Deutschland. Dazu gehören unter anderem die Begleitung zu wichtigen Arztterminen, die Anmeldung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten sowie weitere organisatorische Anliegen. Aktuell betreut die Stadt Neustadt an der Weinstraße rund 800 geflüchtete Menschen.

Nach ihrer Ankunft aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden die Asylsuchenden mit dem Bus nach Neustadt an der Weinstraße gebracht. Nach einer kurzen Registrierung im Sozialamt erfolgt die Zuweisung zu ihrer jeweiligen Unterkunft. Dort erhalten sie die wichtigsten Dinge des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Handtücher, Bettwäsche und eine Küchenerstausstattung. Zusätzlich stellt die Ausländerbehörde ein Dokument aus, das als Ausweis dient und die aktuelle Wohnadresse enthält.

Auf dieser Seite finden Bürgerinnen und Bürger sowie geflüchtete Menschen weiterführende Informationen rund um das Thema Asyl in Neustadt an der Weinstraße.

Kontakt