Freigestellter Schülerverkehr
Neben dem öffentlichen Schülerverkehr gibt es noch den sogenannte "freigestellten Schülerverkehr". Dieser umfasst die Organisation der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Förder- sowie Schwerpunktschulen mit separat eingesetzten Schulbussen. In diesen Fällen muss mittels eines Attests des Gesundheitsamtes festgestellt sein, dass eine Beförderung im öffentlichen Schülerverkehr aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nicht möglich ist.
Entsprechende Antragsformulare für freigestellte Schülerbeförderung stehen hier zum Download bereit:
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung
Schule und Sport: Detailseite
Friedrichstraße 1
Aufgang A
67433 Neustadt an der Weinstraße