Lermittelfreiheit - kostenlose Ausleihe
Zur Gewährung von Lernmittelfreiheit sind die Anträge für jedes Schuljahr und für jede/n teilnehmende/n Schülerin/Schüler neu zu stellen. Die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ist bei Unterschreitung der Einkommensgrenze möglich.
Die Einkommensgrenzen (Bruttojahreseinkommen pro Haushalt) sind in entsprechenden Landesverordnungen geregelt:
| Anzahl der Kinder | Schüler/in lebt im Haushalt der Eltern* | Schüler/in lebt im Haushalt eines Elternteils |
| 1 Kind | 26.500,00 € | 22.750,00 € |
| 2 Kinder | 30.250,00 € | 26.500,00 € |
| 3 Kinder | 34.000,00 € | 30.250,00 € |
| 4 Kinder | 37.750,00 € | 34.000,00 € |
| jedes weitere Kind | + 3.750,00 € | + 3.750,00 € |
*oder eines Elternteils, der mir mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt (eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft)
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und bekommen nach den Ferien die benötigten Lernmittel. Sie brauchen dann nur noch die Bücher und Arbeitshefte abholen.
Anträge auf Lernmittelfreiheit verteilen die Schulen oder sind online erhältlich. Sie müssen bis spätestens 15. März eines jeden Jahres beim Schulträger eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Infos zur unentgeltlichen Ausleihe erhalten Sie über das LMF-Portal. Sollte Ihr Antrag auf kostenlose Lernmittel abgelehnt werden, können Sie an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.