Kosten Mittagsverpflegung an Neustadter Ganztagsschulen
Der Preis pro Essensportion für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Neustadter Ganztagsschulen beträgt ab dem Schuljahr 2023/24 je Mittagessen 4,75 €. Die Anmeldung erfolgt über die Schule und ist verbindlich für ein Schuljahr. Die Abrechnung erfolgt monatlich und taggenau.
Für bedürftige Schülerinnen und Schüler wird der Essenspreis im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Paketes übernommen.
Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabe-Paket können beantragt werden:
- für Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Sozialgeld) beim Jobcenter Deutsche Weinstraße
- für Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB XII (Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Leistungen nach § 2AsylbLG) bei der Stadtverwaltung Neustadt, Soziale Hilfen
Sofern kein Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe besteht, jedoch eine vergleichbare finanzielle Notlage vorliegt, ist eine Förderung über den Sozialfonds möglich. Eine wirtschaftlich "vergleichbare finanzielle Notlage" liegt vor, wenn das Familieneinkommen unter der Einkommensgrenze liegt. Diese Leistungen können bei der Abteilung Schule und Sport beantragt werden.
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Schule und Sport: Detailseite
Friedrichstraße 1
Aufgang A
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Frau Tanja Zais: Detailseite
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Zimmer 106
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Herr Stefan Deutsch: Detailseite
Friedrichstraße 1
Aufgang A, Zimmer 106
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