Deutsche im Ausland
Eine Stimmabgabe ist nur möglich, wenn eine Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Möchten Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin. Hier gelangen Sie zur Website.