Landtagswahl 2026

Die Landtagswahl 2026 ist abgeschlossen und die Stimmen wurden ausgezählt. Das vollständige Wahlergebnis sowie alle weiteren Informationen könne Sie hier einsehen: www.rlp-wahlen.de/M206/LTW2026

WICHTIGE INFORMATIONEN

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des Wahlamtes, die im Rahmen der Landtagswahl 2026 von Relevanz sind: 

Information vom 18.03.2026

Aufgrund von Postlaufzeiten empfehlen wir, Wahlbriefe nicht per Post zurückzusenden. Bitte stattdessen folgende Möglichkeiten nutzen: 

  1. Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses (Marktplatz 1),
  2. Abgabe in den Ortsverwaltungen während der Öffnungszeiten,
  3. persönliche Abgabe am Wahlsonntag im zuständigen Urnenwahllokal

Wahlbriefe müssen bis spätestens 22. März 2026, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neustadt - Wahlamt - Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße eingehen.


Information vom 12.02.2026


Information vom 27.01.2026

  • Ab dem 02.02.2026 ist die Briefwahlausgabe im Neustadter Rathaus geöffnet. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Briefwahlbüro".

Information vom 09.12.2025

  • Das Wahlamt ist trotz Schließtage der Verwaltung im eingeschränkten Dienst vor Ort erreichbar. 
  • Am 29.12.2025, 30.12.2025 sowie am 02. Januar 2026 ist das Wahlamt jeweils von 10:00 bis 13:00 Uhr für Wahlvorschlagsberechtigte erreichbar. In diesem Zeitraum können die Wahlvorschlagsberechtigten Unterstützungsunterschriften, Wahlvorschläge zur Prüfung abgeben oder Wählbarkeitsbescheinigungen beantragen. 

Wahllokale

In der folgenden Liste finden Sie alle Urnenwahllokale:

Übersicht der Wahllokale


In der Berufsbildenden Schule Neustadt (Gebäude B, Robert-Stolz-Straße 36) werden zentral Briefwahllokale eingerichtet. Die entsprechenden Briefwahllokale können Sie aus der nachfolgenden Liste entnehmen. Die Briefwahlvorstände nehmen ihre Tätigkeit am Wahlsonntag, den 22. März 2026, um 13:00 Uhr auf:

Übersicht der Briefwahlvorstände

Briefwahlbüro

Die Briefwahlausgabe befindet sich im Neustadter Rathaus. Zugang erfolgt über den Juliusplatz

Die Öffnungszeiten der Briefwahlausgabe sind wie folgt:

Montag - Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 13:00 Uhr

Am Samstag, den 14. März 2026 ist die Briefwahlausgabe zu folgender Öffnungszeit geöffnet: 08:30 bis 13:00 Uhr

Folgende Unterlagen sind mitzubringen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden)
  • ggf. Vollmacht zur Beantragung und Abholung (eine Generalvollmacht ist nicht ausreichend)

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 

  1. persönlich im Briefwahlbüro
  2. per E-Mail an briefwahl@neustadt.eu oder
  3. über OLIWA
Eine telefonische Beantragung ist rechtlich nicht möglich. 

Persönliche Beantragung im Briefwahlbüro 

  • Sie können zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros auch persönlich Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. 
  • Die Briefwahlausgabe befindet sich im Neustadter Rathaus und ist über den Juliusplatz zugänglich. 
  • Zusätzlich zur Beantragung der Briefwahlunterlagen können Sie auch im Briefwahlbüro direkt wählen. 
  • Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik "Briefwahlbüro". 

Per E-Mail an briefwahl@neustadt.eu 

  • Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail werden folgende Informationen benötigt:
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • vollständige Wohnanschrift
    • ggf. eine abweichende Versandanschrift
  • Bitte verwenden Sie ausschließlich die E-Mailadresse briefwahl@neustadt.eu 

Beantragung über OLIWA (Online-Wahlschein)

  • Eine Beantragung über OLIWA ist erst seit dem 04.02.2026 möglich!
  • Über den folgenden Link gelangen Sie zur Beantragung des Online-Wahlscheins (OLIWA)
  • Alternativ: www.neustadt.eu/oliwa

Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Bitte beachten Sie hierfür die folgenden Informationen: 

▶ Information und Merkblatt zur Beantragung

▶ Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachungen der Kreiswahlleitung

Hier finden Sie alle wichtigen Bekanntmachungen der Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 43 - Neustadt an der Weinstraße:

Amtsblatt Nr. 23-2025 - vom 30.05.2025
▶ Bekanntmachung der Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 43 - Neustadt an der Weinstraße: Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen


Amtsblatt Nr. 48-2025 - vom 27.11.2025
▶ Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 43 über die Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 14.01.2026


Amtsblatt Nr. 49-2025 - vom 04.12.2025
▶ Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 22. März 2026


Amtsblatt Nr. 02-2026 - vom 15.01.2026

 ▶ Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die zugelassenen Wahlkreisvorschläge des Wahlkreises 43 


Amtsblatt Nr. 10-2026 - vom 12.03.2026

▶  Wahlbekanntmachung und Bekanntmachung von Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände am 22.03.2026

▶ Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 43 über die Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 26.03.2026

Informationen für Parteien, Wählervereinigungen u. Wählergruppen

Formulare und Vordrucke für die Einreichung von Wahlkreisvorschlägen :

Wahlkreisvorschlag (Anlage 9)
Muster Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Anlage 10)
Zustimmungserklärung (Anlage 11)
Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 12)
Niederschrift Wahlkreisvorschlag (Anlage 13)
Versicherung an Eides statt (Anlage 14)


Formulare und Vordrucke für die Einreichung einer Landesliste finden Sie auf der folgenden Seite des Landeswahlleiters.

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