Wahlplakate

Wahlplakate dürfen grundsätzlich erst 6 Wochen vor einem Wahltermin aufgehängt werden. Die Sondernutzung muss vorher bei der Stadtverwaltung -Abteilung Ordnung beantragt werden. Für die Wahlwerbung durch Plakate gibt es feste Regeln. So dürfen in Neustadt an der Weinstraße Plakate nur an Straßenlaternen befestigt werden. Keine Plakate gehören an Bäume und Straßenschilder! Die genauen Regelungen finden Sie auf dem beiliegenden Merkblatt.

Sondernutzung ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der Benutzung solcher Sachen, die einer Mehrheit von Personen zur Nutzung offenstehen (öffentliche Sachen). Im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch bezeichnet “Sondernutzung” solche Nutzungen, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb in der Regel verboten sind oder einer Erlaubnis bedürfen.

Eine Sondernutzung kommt auch (und gerade) im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht. Sie liegt vor, wenn die Straße über den Gemeingebrauch bzw. widmungsgemäße Zweckbestimmung hinaus in Anspruch genommen werden soll.

Auf das Anbringen eines Plakats auf dem eigenen Grundstück / am eigenen Hoftor finden diese Regelung keine Anwendung