Eigentumswechsel

Wenn eine Immobilie verkauft oder veerbt wurde ist dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen - entweder per E-Mail an abgaben@esn-nw.de oder auf dem Postweg. Im Fall eines Verkaufs muss dies von beiden Parteien, also vom Verkäufer und vom Käufer, mitgeteilt werden. 

Die Mitteilung sollte das Datum der Übergabe der Immobilie enthalten, sowie den Zählerstand der Wasseruhr zu diesem Zeitpunkt. Der neue Besitzer sollte bei der Meldung zusätzlich angeben, ob die bisher genutzten Abfallbehältnisse weiter genutzt werden oder ob ein abweichendes Abfallvolumen benötigt wird.