Umzug
Bei uns werden ausschließlich die Eigentümer der Immobilien veranlagt, falls Mieter umziehen muss daher keine Meldung bei uns erfolgen.
Falls eine Immobilie ihren Eigentümer wechselt handelt es sich um einen Eigentumswechsel, bitte entnehmen Sie die entsprechenden Informationen dem Punkt "Eigentumswechsel".
Falls der Eigentümer eines vermieteten Objektes verzieht, ist die neue Adresse schriftlich mitzuteilen, entweder per E-Mail an abgaben@esn-nw.de oder auf dem Postweg.