Förderung für die Bereitstellung von Online-Diensten beantragen
Volltext
Eine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.
Diese Leistung richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die Onlinedienste bereitstellen oder weiterentwickeln möchten. Die Förderung müssen Sie beantragen.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Landesverbände der Gemeinden, Städte und Landkreise sowie im benehmen mit diesen auch unmittelbar Dritte, die Maßnahmen für eine Mehrheit kommunaler Gebietskörperschaften durchführen.
Vorbehaltlich verfügbarer Haushaltmittel können Sie Kostenerstattungen für einmalige und wiederkehrende Aufwände beantragen. Es ist auch eine rückwirkende Kostenerstattung möglich, soweit die dargestellten Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Förderfähigkeit erfüllt wurden.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online stellen.
Bitte beachten:
Der Online-Antrag ist nur über das kommunale/Landesnetz erreichbar. Ferner benötigen Sie einen Zugang zum MUK (Mein Unternehmenskonto).
Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten:
- Als antragsberechtigte Organisation nehmen Sie Kontakt zu den Unternehmen (zum Beispiel Fachverfahrensherstellern) auf und fordern diese auf, ein Angebot für definierte Anpassungsbedarfe an einen EfA-Dienst oder IT-Basisdienst gemäß der Finanzierung der Ausgaben von kommunalen Fachverfahren und Schnittstellen abzugeben.
- Sobald Ihnen das Angebot vorliegt, können Sie dieses gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) einreichen.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, reserviert das MASTD die erforderlichen Mittel und bestätigt Ihnen die Kostenzusage mittels eines Zuweisungsschreibens. Die Auszahlung der beantragten Mittel erfolgt erst nach Vorlage der sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen.
Zuständige Stelle
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Abteilung 63 / Referat 634
Voraussetzungen
Für die Beantragung von Mitteln zur Finanzierung kommunaler Verwaltungsleistungen müssen Sie bestimmte Voraussetzungen beachten.
Demnach können Sie die beantragten Mittel nur dann erhalten, sofern Sie diese zur Finanzierung der Ausgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nutzen. Die Ausgaben müssen zur Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung von Online-Diensten, Antragsassistenzen, der Anbindung von EfA-Online-Diensten oder der Fachverfahrensanbindung [Ende zu Ende-Digitalisierung] an EfA-Online-Dienste und IT-Basisdienste dienen; dies umfasst insbesondere auch Ausgaben zur Finanzierung der Ertüchtigung von Fachverfahren zur digitalen Bescheidung (Rückkanal), sowie an HKR-Verfahren.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag „Antrag auf kommunale Fachverfahrensanpassung“
- Angebot des Fachverfahrensherstellers zur beantragten Leistung (inklusive Kostenkalkulation) oder für definierte Anpassungsbedarfe an einem IT-Basisdienst
Kosten
kostenfrei
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen bis 4 Wochen
In der Regel erfolgt eine sehr zeitnahe Bearbeitung der eingegangenen Anträge.
Die Ausnahme sind Anträge, die eine erweiterte Prüfung erfordern, beispielsweise, weil noch keine fachliche Freigabe vorliegt oder eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich der Förderfähigkeit getroffen werden muss. Hier kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (VV A-Stock)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Weitere Informationen, wie Sie die Klage einreichen können, finden Sie im Zuweisungsbescheid.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz