Leerstand


Wenn eine Wohnung nicht bewohnt wird, kann der Eigentümer die Abfallbehältnisse bei uns abmelden.

Falls die Immobilie im aktuellen Zustand bewohnbar wäre, wird eine Grundgebühr in Höhe von 18€ pro Abfallart (Rest- und Bioabfall), Wohneinheit und Jahr erhoben. 

Die Meldung des Leerstandes muss schriftlich erfolgen, entweder per E-Mail an abfalltonnen@esn-nw.de oder auf dem Postweg. 

Sobald die Wohneinheit wieder bewohnt wird, ist dies unverzüglich anzuzeigen. Geben Sie dabei bitte an, welches Abfallvolumen Sie benötigen.