10. Muss ich einen Eigentumswechsel (z. B. Verkauf einer Immobilie) beim ESN anzeigen?

Ja, ein Eigentumswechsel und die damit verbundenen Änderungen sind dem ESN unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer sind verpflichtet, die Meldung innerhalb von 14 Tagen zu machen, damit die Entsorgung und Gebührenanmeldung korrekt erfolgen können. Die Meldung können Sie gerne auf dem Postweg oder per E-Mail an abgaben@esn-nw.de übersenden.

ESN - Finanzen

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