6. Was ist die Windeltonne und wer kann sie beantragen?
Für Kleinkinder bis zum Alter von 30 Monaten (unter Vorlage der Geburtsurkunde) oder für Pflegebedürftige (nach Vorlage eines Attests) kann auf Antrag ein zusätzliches Restabfallvolumen für die Entsorgung von Einwegwindeln bzw. aufsaugendem Inkontinenzmaterial zur Verfügung gestellt werden. Sie erhalten in diesen Fällen das nächstgrößere Restabfallgefäß bis 180 Liter, jedoch mindestens ein Zusatzvolumen von 40 Litern. Weitere Informationen erhalten Sie hier.