Eine amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist erforderlich, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle benötigt wird. Die Kosten pro angebrachtem amtlichen Beglaubigungsvermerk belaufen sich auf 3,00 Euro. Beglaubigungen von Zeugnissen, welche zur Vorlage bei Hochschulen benötigt werden sind bis zur dritten Beglaubigung gebührenfrei.

Besonderheiten:
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder 
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden)