Auszahlung der Förderungssumme für die Bereitstellung von Online-Diensten anfordern
Volltext
Eine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.
Mit der Leistung können Sie die Auszahlung der zugewiesenen Mittel zur Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online stellen.
Bitte beachten:
Der Online-Antrag ist nur über das kommunale/Landesnetz erreichbar. Ferner benötigen Sie einen Zugang zum MUK (Mein Unternehmenskonto).
Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten:
- Sobald Ihnen die sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen für Zuweisungen von Mitteln aus dem Ausgleichsstock vorliegen, können Sie diese gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) einreichen.
- Hier wird geprüft, ob die eingereichte Rechnung mit dem im Zuweisungsbescheid zugrundeliegenden Angebot übereinstimmt und die Ausgaben dem im Zuweisungsbescheid definierten Rahmen entsprechen.
- Stimmen Angebot und Rechnung überein, übermittelt das MASTD eine Auszahlungsmitteilung und zahlt die bewilligten Mittel aus.
- Weichen Angebot und Rechnung voneinander ab, prüft das MASTD die Abweichungen. Sofern erforderlich, wird ein Änderungsbescheid erstellt und versendet.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist die Vorlage der sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen.
Sie erhalten die Mittel nur, sofern Ihnen diese tatsächlich entstanden sind und Sie diese zur Finanzierung der Ausgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes genutzt haben.
Sie dürfen die Mittel ausschließlich für den im Zuweisungsbescheid definierten Rahmen verwenden.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag „Antrag auf Einreichung der Rechnung für kommunale Fachverfahrensanpassung“
-
Rechnung(en) des Fachverfahrenshersteller zur beantragten Leistung (auf Basis der zugewiesenen Mittel im Zuweisungsschreiben)
Kosten
kostenfrei
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen bis 4 Wochen
In der Regel erfolgt eine sehr zeitnahe Bearbeitung der eingegangenen Anträge.
Die Ausnahme sind Anträge, die eine erweitere Prüfung erfordern, beispielsweise, weil noch keine fachliche Freigabe vorliegt oder eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich der Förderfähigkeit getroffen werden muss. Hier kann die Bearbeitung durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (VV A-Stock)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Weitere Informationen, wie Sie Klage einreichen können, finden Sie im Zuweisungs- bzw. Änderungsbescheid.