Fortführungsfristen/Archivgut
Urkunden können nur für einen bestimmten Zeitraum zurückliegend ausgestellt werden. Diese sogenannten Fortführungsfristen sind wie folgt:
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Geburt 110 Jahre
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Ehe 80 Jahre
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Tod 30 Jahre
Alle Register, die Personenstandsfälle vor dieser Zeit betreffen, finden Sie bei unserem Stadtarchiv.