Fortführungsfristen/Archivgut

Urkunden können nur für einen bestimmten Zeitraum zurückliegend ausgestellt werden. Diese sogenannten Fortführungsfristen sind wie folgt:

  • Geburt 110 Jahre

  • Ehe 80 Jahre

  • Tod 30 Jahre

Alle Register, die Personenstandsfälle vor dieser Zeit betreffen, finden Sie bei unserem Stadtarchiv.