Antragsberechtigte Personen

Folgende andere Personen erhalten ohne Vollmacht eine Urkunde aus Ihrem Register:

  • Eltern

  • Großeltern

  • Kinder

  • Enkelkinder

  • Ehepartner

Jede andere Person benötigt zum Erhalt eine Vollmacht von Ihnen, es sei denn, Sie kann ein rechtliches, bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Diesbezüglich erhalten Sie gerne telefonisch Informationen von uns.