Amtsblatt: Öffentliche Auslegung der Entwürfe zu den klarstellenden Aufhebungen von 128 fehlerhaften Bebauungsplänen
Amtsblatt Nr. 39-2026 vom 08.10.2026
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 29.09.2026 in öffentlicher Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufhebung von 128 Bebauungsplänen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Entwürfe zu den jeweiligen Aufhebungssatzungen sowie der Begründungen sind in der Zeit
vom 09.10 bis einschließlich 09.11.2026
im Internet unter folgendem Link https://www.neustadt.eu/auslegungen abrufbar.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet ist die Einsichtnahme vor Ort grundsätzlich innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Stadthaus III, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße möglich:
- Im Bauberatungszentrum (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie
- nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung zusätzlich freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr. Die Terminabsprache kann unter der Tel.-Nr.: 06321/855-1306 oder unter der
E-Mailadresse bauleitplanung@neustadt.eu erfolgen.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@neustadt.eu übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an 'Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße' abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
In den Stellungnahmen sollten Bezeichnung und Orts- bzw. Stadtbezirk des Bebauungsplans, auf den sich die Stellungnahme bezieht, angegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw.
§ 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt 110 fehlerhaft zustande gekommene sowie 18 nicht auffindbare Bebauungspläne aufzuheben. Die insgesamt 128 Bebauungspläne wurden bereits seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr zur Beurteilung von Bauvorhaben angewendet. Da die Verwaltung jedoch keine Nichtanwendungs- oder Normverwerfungskompetenz hat, müssen diese Bebauungspläne nun klarstellend aufgehoben werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird damit ein transparenter und eindeutiger Rechtszustand geschaffen.
Geltungsbereiche
Die Bezeichnungen sowie, soweit bekannt, die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind nachfolgend, nach Ortsbezirken gegliedert, dargestellt.
Weitere Infos zu den einzelnen Bebauungsplänen können der jeweiligen Aufhebungssatzung und Begründung entnommen werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Zu den Aufhebungsverfahren liegen Umweltberichte vor, in denen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen geprüft wurden. Darin wird dargestellt, dass mit der Aufhebung der 128 Planungsverfahren der bestehende Zustand beibehalten wird und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Vor dem Hintergrund, dass die Aufhebungen zu keinen Änderungen der planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben und zu keinen Veränderungen des Umweltzustands führt, wurde auf eine vertiefte Ermittlung und Beschreibung der einzelnen Schutzgüter (insbesondere Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) verzichtet.
Die Übersicht über die betroffenen Bebauungspläne finden SIe unter dem folgenden Link:
Entwürfe zu den klarstellenden Aufhebungen von 128 fehlerhaften Bebauungsplänen
Neustadt an der Weinstraße, den 05.10.2026
Stadtverwaltung
Gez.
Marc Weigel
Oberbürgermeister
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