Ihr Mietvertrag
Welche Unterlagen benötige ich, um eine Wohnung zu mieten?
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Personalausweis
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Gehaltsnachweis
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Wohnungsberechtigungsschein (optional)
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wie bekomme ich ihn?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung anzumieten. Der WBS wird einkommensabhängig berechnet und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Ist für die Wohnungen der WBG immer ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig?
Die WBG hat in ihrem Bestand sowohl öffentlich geförderte Wohnungen für bestimmte Personenkreise, für welche ein WBS benötigt wird, als auch eine Vielzahl von freifinanzierten Wohnungen, für die keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung der WBG?
Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten (d.h. die Miete ohne die Betriebs- und Heizkosten). Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten können Sie diese auch in max. 6 monatlichen Raten bezahlen.
Ich bin mit meiner Miete in Rückstand geraten, was muss ich tun?
Im Fall eines Mietrückstandes (z.B. aufgrund einer fehlgegangenen Überweisung oder einer Rücklastschrift wegen einer unzureichenden Kontodeckung) ist es wichtig, dass Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen! Je früher Sie uns deswegen ansprechen, desto schneller können wir gemeinsam eine Lösung (z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung) finden und Mahngebühren, mietrechtliche Schritte oder gar einen Rechtsstreit vermeiden.
Woher beziehe ich meinen Hausstrom? Kann ich den Anbieter wechseln?
Bei Abschluss des Mietvertrags informieren wir die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH über den Mietbeginn, damit rechtzeitig Strom in Ihrer neuen Wohnung vorhanden ist. Ihnen steht jedoch frei, einen alternativen Anbieter zu wählen.