Häufig gestelle Fragen
Häufig treten im Tagesgeschäft immer wiederkehrende Fragen auf. Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten.
Ihr Mietvertrag
Welche Unterlagen benötige ich, um eine Wohnung zu mieten?
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Personalausweis
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Gehaltsnachweis
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Wohnungsberechtigungsschein (optional)
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wie bekomme ich ihn?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung anzumieten. Der WBS wird einkommensabhängig berechnet und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Ist für die Wohnungen der WBG immer ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig?
Die WBG hat in ihrem Bestand sowohl öffentlich geförderte Wohnungen für bestimmte Personenkreise, für welche ein WBS benötigt wird, als auch eine Vielzahl von freifinanzierten Wohnungen, für die keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung der WBG?
Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten (d.h. die Miete ohne die Betriebs- und Heizkosten). Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten können Sie diese auch in max. 6 monatlichen Raten bezahlen.
Ich bin mit meiner Miete in Rückstand geraten, was muss ich tun?
Im Fall eines Mietrückstandes (z.B. aufgrund einer fehlgegangenen Überweisung oder einer Rücklastschrift wegen einer unzureichenden Kontodeckung) ist es wichtig, dass Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen! Je früher Sie uns deswegen ansprechen, desto schneller können wir gemeinsam eine Lösung (z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung) finden und Mahngebühren, mietrechtliche Schritte oder gar einen Rechtsstreit vermeiden.
Woher beziehe ich meinen Hausstrom? Kann ich den Anbieter wechseln?
Bei Abschluss des Mietvertrags informieren wir die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH über den Mietbeginn, damit rechtzeitig Strom in Ihrer neuen Wohnung vorhanden ist. Ihnen steht jedoch frei, einen alternativen Anbieter zu wählen.
Kontaktdaten zu Dienstleistern
Ich habe meinen jährlichen Termin für die Wartung der Rauchwarnmelder nicht wahrnehmen können. Was muss ich tun?
Die Firma Pyrexx führt grundsätzlich zwei Wartungstermine (im Abstand von 14 Tagen) durch. Sollten Sie also den ersten Termin verpasst haben, ist dies noch nicht problematisch.
Ein Rauchwarnmelder gibt in regelmäßigen Abständen ein Tonsignal (keinen Rauchalarm!) von sich. Was kann ich tun?
Die Geräte können aufgrund von Staub, Fettablagerungen oder sonstigem Schmutz in ihrer Leistungsfähigkeit gestört sein. In einem solchen Fall gibt der Rauchwarnmelder ein Piepsen von sich, um auf die Einschränkung seiner Funktionsfähigkeit hinzuweisen. Vereinbaren Sie in einem solchen Fall bitte einen Instandhaltungstermin mit der Firma Pyrexx.
Besondere Dienstleistungen für unsere Mieter
Wie erhalte ich eine zusätzliche Subventionierung der WBG für den Hausnotruf?
Sofern Sie über 70 Jahre sind, subventioniert die WBG den monatlichen Beitrag! Die Subvention wird direkt vom Anbieter mit der WBG verrechnet, Sie zahlen nur den monatlichen Anteil. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Kann in der Wohnung ein Umbau gemacht werden, damit ich dort besser zurecht komme? Beispielsweise eine Dusche statt einer Badewanne?
Wenn Sie schon lange in Ihrer Wohnung leben, verändern sich irgendwann die Bedürfnisse: Die Badewanne, die früher genau richtig für Sie war, ist jetzt beschwerlich und Sie hätten lieber eine Dusche, möglichst niedrig oder sogar ebenerdig. Oder aufgrund einer körperlichen Einschränkung benötigen Sie andere Umbauten.
Hat die WBG noch andere Dienstleistungsangebote für ältere oder erkrankte Menschen?
In erster Linie bietet die WBG natürlich Wohnraum an. Hier steht eine große Auswahl an seniorenfreundlichen Erdgeschosswohnungen und auch einigen Wohnungen für behinderte Menschen zur Verfügung. Fragen Sie einfach unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob eine passende Wohnung frei ist!
Frau Marion Fliehmann: Detailseite
Mieterbüro
Spitalbachstraße 49
67433 Neustadt an der Weinstraße
Die Hausgemeinschaft
Was muss ich tun, wenn meine Nachbarn nicht wie vorgeschrieben die Hausordnung durchführen oder die Ruhezeiten nicht einhalten?
Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle in Miethäusern entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können!
Ich habe jemanden beobachtet, wie er absichtlich etwas beschädigt hat. An wen muss ich mich wenden?
Vandalismus kommt leider auch in Neustadt an der Weinstraße immer häufiger vor. Hauptproblem bei der Verfolgung dieser Schäden ist, dass die Täter meist unerkannt entkommen. Hilfreich können hierbei folgende Hinweise sein, für die Sie sich selbst nicht in Gefahr begeben müssen.
In der Nachbarschaft entsteht immer wieder Streit, man kann kaum noch miteinander reden. Wer kann uns hier helfen?
Falls sich die Situation bereits so verschlimmert hat, dass ein privates Gespräch keinen Erfolg mehr bringt, kann oftmals unsere Mieterbetreuerin, Frau Fliehmann, helfen. Sie kann Nachbarschaftsstreitigkeiten begleiten, Gespräche moderieren und als unabhängige Partei Schlichtungsvorschläge machen.
Frau Marion Fliehmann: Detailseite
Mieterbüro
Spitalbachstraße 49
67433 Neustadt an der Weinstraße
Aktives Heizen und Lüften - Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Lieber Mieter, liebe Mieterin,
in der nassen und kalten Jahreszeit tritt vermehrt folgendes Problem auf:
Schimmel an Wänden, im Fensterbereich und nasse Zimmerdecken.
Besonders in der Küche, im Bad und im Schlafzimmer.
Um das zu vermeiden, brauchen wir Ihre Unterstützung!
Die Ursache:
Hohe Feuchtigkeit
Hohe Feuchtigkeit in der Luft entsteht meistens innerhalb der Wohnung.
Beim Kochen, Baden, Duschen verdunstet Wasser, das von der Luft aufgenommen wird. Sogar im Schlaf gibt der Mensch bis zu einem Liter Wasser pro Nacht über die Atemluft und Haut ab.
Das Problem:
Geringer Luftaustausch und große Temperaturschwankungen
Die Fähigkeit der Luft, Wasser aufzunehmen, hängt von der Lufttemperatur ab.
Ist die Luft warm, kann sie viel Wasser aufnehmen. Sinkt die Raumtemperatur, wird die gespeicherte Feuchtigkeit wieder abgegeben. Die Feuchtigkeit kondensiert zu Wasser und setzt sich an den kältesten Oberflächen, z.B. im Decken-, Wand-, und Fensterbereich ab.
Die Folge:
Schimmelbildung
Ein feuchtes Raumklima hat Schimmel zur Folge.
Damit Sie ihr Raumklima stets beobachten können empfehlen wir ein Thermo-Hygrometer oder ähnliches.
Mit diesen Messinstrumenten haben Sie Ihr persönliches Wohnungswetter stets im Blick und können es beeinflussen.
Die Lösung:
Aktives Heizen und Lüften
Im Winterhalbjahr ist es notwendig, regelmäßig und konstant zu heizen.
Halten Sie die Temperatur in allen Räumen stetig zwischen 18 °C und 20 °C, am Tag und in der Nacht. Auch in kühleren Räumen, z.B. im Schlafzimmer, sollte die Temperatur konstant bleiben, ca. 18 °C. Schließen Sie die Türen zu kühleren Räumen, wenn diese nicht benutzt werden.
Kurzes regelmäßiges Lüften ist besonders wirkungsvoll
Ein Durchzug von 5 bis 10 Minuten mehrmals am Tag ist optimal. Auf dies Weise vollzieht sich der Luftaustausch zwischen innen und außen sehr schnell. Frischluft wird zugeführt, die Luftfeuchtigkeit sinkt.
Nach dem Duschen und Kochen ist es wichtig, sofort kurz zu lüften.
Die Luftfeuchtigkeit sollte 50 % nicht übersteigen.
Heizkörper nicht komplett zu stellen, große Gegenstände sollten mindestens 30-50cm Abstand haben. Ansonsten kann die Luft in diesem Bereich nicht zirkulieren.
Fensterbänke nach Möglichkeit freihalten.
Auf einen Blick:
So wird Feuchtigkeit in der Wohnung vermieden
- Gleichmäßig heizen
- Die Raumtemperatur konstant halten zwischen 18 °C und 20 °C am Tag und in der Nacht
- Wirkungsvoll und Energiebewusst lüften
- Mehrmals am Tag 5 bis 10 Minuten Durchzug; insbesondere nach dem Kochen, Baden, Duschen sofort ausreichend lüften
- Für ein angenehmes Raumklima sorgen
Die Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 50 % halten