Verfolgung und Solidarität nach dem Hambacher Fest
Das Hambacher Fest verlief friedlich und in überaus geordneten Bahnen. Angesichts der enormen Teilnehmerzahl von rund 30.000 Personen und der damaligen Einwohnerzahlen von Neustadt (rund 6.000) und Hambach (rund 2.000) ist das durchaus bemerkenswert. Neben der Disziplin der Beteiligten war dies vor allem ein Verdienst der Neustadter Festordner und der Sicherheitsgarde („Bürgergarde“).
Aus Sicht der herrschenden Fürstenhäuser war der Verlauf des Festes jedoch alles andere als ordnungsgemäß. Die von ihnen entsandten Beobachter und Spitzel wurden Zeugen von so manch aufrührerischen Liedern oder Reden. Besonders gern gesungen wurde das Lied „Fürsten zum Land hinaus“, dessen Titel quasi Programm war. Doch die Popularität solch revolutionärer Gesänge steht nicht stellvertretend für den politischen Tenor des Hambacher Festes. Die Mehrheit der Wortführer lehnte eine Revolution strikt ab. Selbst zu einer weiterführenden politischen Aktion sahen sich die führenden Köpfe des Hambacher Festes nicht ermächtigt, weshalb eine Zusammenkunft im Neustadter Schießhaus am 28. Mai 1832 weitgehend ergebnislos verlief.
Doch bereits Forderungen nach politischen Grundrechten klangen in reaktionären Ohren revolutionär. „Im Bayerischen Rheinkreis herrscht die totale Anarchie“, so lautete mit Blick auf Hambach die Einschätzung eines russischen Diplomaten. Und weiter: „Die Provinz wird zum Vorbild für die Erhebung in allen anderen deutschen Staaten“. Tatsächlich war auch in Berlin und Wien die Angst vor einem revolutionären Flächenbrand groß. Nicht zuletzt auf preußisch-österreichischen Druck hin ging die bayerische Regierung hart gegen die vermeintlichen Umstürzler vor. Insbesondere die Organisatoren und Redner des Hambacher Festes wurden verfolgt und – sofern sie nicht ins benachbarte Ausland geflohen sind – inhaftiert.
Auf zwei Dinge konnten sich die meisten Verfolgten jedoch verlassen: auf die Solidarität ihrer Mitstreitenden sowie auf ordentliche Gerichtsverfahren. Als sich etwa am 18. Juni 1832 die Kunde von der Verhaftung Philipp Jakob Siebenpfeiffers verbreitete, läutete die Sturmglocke und es versammelten sich zahlreiche Neustadter – darunter Johann Philipp Abresch – an seinem Wohnhaus in Haardt, um ihm beizustehen. Mit vier Wagen eskortierte man ihn auf dem Weg ins Gefängnis nach Zweibrücken. Frauen gründeten Vereine zugunsten inhaftierter oder geflohener „Hambacher“ und ihrer Familien und unterstützten diese mit Geld und Sachleistungen.
Das Hauptverfahren gegen 13 wegen „Aufreizung zum Umsturz der Staatsregierung“ angeklagte Initiatoren und Hauptredner des Hambacher Festes fand nach den im Rheinkreis noch geltenden Bestimmungen des französischen Rechts mündlich und öffentlich vor einem Geschworenengericht statt (Landauer Assisenprozess). In seiner Verteidigungsrede dankte Siebenpfeiffer für die Unterstützung und Präsentkörbe, „womit unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen aus so vielen Orten, namentlich dem muthigen, stets ungebeugten Neustadt […] während der langen Haft uns erfreuten.“ Wie ein Lauffeuer verbreitete sich am 16. August 1833 die sensationelle Nachricht vom Freispruch aller Angeklagten. Die bayerische Regierung musste daraufhin zum Notbehelf einer Anklage wegen Beamtenbeleidigung greifen, die vor regierungstreuen Zuchtpolizeigerichten verhandelt wurden und an deren Ende Verurteilungen zu Haftstrafen standen.
Auch der Deutsche Bundestag mit Sitz in Frankfurt reagierte auf das Hambacher Fest und andere Protestereignisse in dessen Umfeld. Vereine und Volksversammlungen wurden verboten und die Pressezensur verschärft. Zudem stand künftig das Aufstellen von Freiheitsbäumen ebenso unter Strafe wie das Tragen von „Aufruhrzeichen“ wie Schwarz-Rot-Gold. Eine eigens in Frankfurt eingerichtete Zentraluntersuchungsbehörde sammelte Informationen über Oppositionelle und leitete diese an die Einzelstaaten weiter. Im sogenannten „Schwarzen Buch“ dieser Behörde finden sich die Namen vieler Neustadter mitsamt Anklagepunkten und Urteilen. Im Falle Johann Philipp Abreschs verzeichnet das Buch eine 6-tägige Gefängnisstrafe wegen seines Protestes gegen Bundesbeschlüsse sowie eine einmonatige Gefängnisstrafe wegen Beleidigung des Landkommissärs am 1. Jahrestag des Hambacher Festes. An diesem 27. Mai 1833 waren Neustadt und der Hambacher Schlossberg von bayerischem Militär belagert worden. Deren Wille zur Unterbindung eines neuerlichen großen Protestfestes endete in einem Gewaltexzess mit zwei Todesopfern und zahlreichen Verletzten.
Langfristig ließen sich jedoch weder die Hambacher Forderungen unterdrücken noch schworen die verfolgten Akteure ihren Überzeugungen ab.