Rotes Buch

Das im Archiv der Stadt Neustadt aufbewahrte Rote Buch wurde am Ende des 14. Jahrhunderts angelegt. Es enthält Abschriften von Urkunden, die für die Rechtsverhältnisse und die Verwaltung der Stadt bedeutsam waren.

So findet sich im Roten Buch der Text der Urkunde, mit der Rudolf I. von Habsburg im Jahr 1275 Neustadt die Stadtrechte verlieh. Diese Rechte mussten bei Herrscherwechseln immer wieder bekräftigt werden. Insgesamt elf solcher Bestätigungen durch Kaiser, Könige und Pfalzgrafen wurden in das Rote Buch aufgenommen.

Am Anfang des Buchs sind die 93 Artikel des städtischen Rechts, das innerhalb der Stadtmauern galt, aufgezeichnet. Dieses besondere Stadtrecht enthält Regelungen für das Zusammenleben der Menschen in der Stadt und für die Verwaltung des Gemeinwesens. So sind etwa die Zuständigkeiten des Rats der Stadt beschrieben, der zentralen Institution innerhalb des städtischen Verfassungsaufbaus.

In Neustadt hatte der Rat auch die Funktion eines Oberhofs. Dies war so etwas wie eine Rechtsbelehrungs- und Rechtsauskunftsstelle zur Unterstützung anderer Gerichte. In einer Urkunde vom 8. Dezember 1408 ist die Zuständigkeit des Oberhofs festgelegt. Sie bestand für die pfalzgräflichen Städte und Dörfer "hie dissijt des Rins", also auf der linken Rheinseite.

Handwerksordnungen betrafen vor allem die Bäcker und Metzger. In diesen für die Versorgung der Bevölkerung überaus bedeutsamen Lebensmittelhandwerken sah die Obrigkeit hohen Regelungsbedarf. Die Bäcker hatten dafür zu sorgen, dass ihr Brot nicht verwässert, sondern „recht gearbeitet“ und gebacken sowie korrekt in Größe und Feinheit war. Bei den Metzgern ging es vor allem darum, Gefahren für die Gesundheit der Bürger, etwa durch verdorbenes Fleisch, abzuwenden.

Zwei Urkunden im Roten Buch betreffen gemeinnützige Stiftungen, die sich um bedürftige Menschen kümmern sollten. Das Fronfastenalmosen zur Speisung Bedürftiger hatte Pfalzgraf Ruprecht I. im Jahr 1382 gestiftet. Auch das Saltzkern-Almosen, im Jahr 1412 von Ulrich Saltzkern von Alzey und seiner Ehefrau Else von Köngernheim errichtet, sorgte sich um die Armen. Täglich erhielten 13 bedürftige Neustadter ein Brot, eine halbe Maß (etwa ein Liter) Wein und zwei Eier oder statt der Eier nach Gebühr Speck und Butter.

In Neustadt hatte sich eine Beginenansiedlung gebildet. Die Zahl der frommen Frauen, die in dieser Gemeinschaft lebten, war auf zwölf begrenzt. Die Schwestern sollten in Armut demütig und friedvoll leben. Sie machten sich etwa in der häuslichen Krankenpflege nützlich. Das Zusammenleben der Beginen und ihre Tätigkeiten wurden am 13. März 1388 geregelt. Die entsprechende Urkunde ist im Roten Buch niedergeschrieben.