Die Ersterwähnung 1246
Die Ersterwähnung der Stadt Neustadt erfolgt in einer Papsturkunde mit der Datumszeile 3. Februar 1245. Aufgrund der neuesten Forschung von Bernd Schneidmüller ist indes der 3. Februar 1246 gemeint. In der Urkunde bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster St. Lambrecht umfangreichen Besitz u.a. von Gütern in Neustadt. In 21 Jahren kann die Stadt Neustadt ihr 800-jähriges Jubiläum der Erstnennung feiern. Die Stadtgeschichte verläuft wie in einem Zeitraffer: in 21 Jahren bewältigt sie mit Meilenstiefeln 50 Jahre!
Im Einzelnen: die Papsturkunde aus der päpstlichen Kanzlei, nennt als Ausstellungsdatum ausdrücklich das Jahr 1245, in lateinischen Buchstaben MCCXLV. Das Tagesdatum kann mit 3. Februar aufgelöst werden. Für die päpstliche Kanzlei begann das Jahr 1245 im März 1245 und endete im März 1246. Der 3. Februar gehört damit zwingend ins Jahr 1246.
Dazu weist die Papsturkunde aber zwei weitere Datierungselemente auf: das Amtsjahr des Papstes Innozenz IV. und die Zahl 4 für das alte römische Steuerjahr, die sog. Indiktion:
Innozenz IV. ist am 28. Juni 1243 zum Papst gewählt worden, so dass sein 3. Amtsjahr im Juni 1245 beginnt und im Juni 1246 endet. Der 3. Februar in diesem Amtsjahr fällt demnach ins Jahr 1246. Auch die 4. Indiktion weist eindeutig ins Jahr 1246.
Die Menschen des 13. Jh. ließen das Jahr nicht am 1. Januar beginnen, sondern vorzüglich mit dem Tag der Geburt Jesu Christi, also dem 25. Dezember. Demgegenüber aber benutzte die Papstkanzlei als Jahresbeginn das Datum der biblischen Verkündigung des Engels an Maria, dass sie einen Sohn gebären würde. Das Leben Jesus begann danach nicht mir seiner Geburt, sondern mit seiner spirituellen Zeugung unter dem Herzen der Jungfrau am 25. März - im 6. Monat tritt die Seele hinzu. Der Jahresanfang wurde demnach 9 Monate früher als heute gelegt.