Häufige Fragen (FAQ)
Welche amtlichen Dokumente müssen geändert werden?
- Personalausweis (Adressänderung des Personalausweises)
- Kfz-Papiere (Adressänderung des Fahrzeugscheins; Fahrzeugbrief: keine Änderung erforderlich
- Gewerbeummeldung (Adressänderung)
- Reisepass und Führerschein (keine Änderung erforderlich)
Muss ich die Verwaltungskosten bei der Änderung der amtlichen Dokumente (Personalausweis, Kfz-Papiere etc.) selbst zahlen?
Die Änderung aller amtlichen Dokumente, die im Zusammenhang mit der neuen Wohnanschrift und der Umbenennung stehen, erfolgt gebührenfrei. Dazu zählen der Personalausweis, der Fahrzeugschein und die Gewerbeummeldung.
Wen informiert die Stadt automatisch für mich?
- Bundeszentralamt für Steuern
- Katholische und Evangelische Kirche
- Kraftfahrtbundesamt
- Feuerwehr
- Polizei
- Rettungsdienste
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Stadtwerke Neustadt
- Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN)
- Finanzamt
- Ernst Klett-Verlag
- Rudolf Röser Verlag
- Telekom
- Tele-Media-Telefonbuchverlag
- Vermessungs- und Katasteramt
Wen muss ich informieren?
Familie/ Freunde, Geschäftspartner, Arbeitgeber, Versicherungen/ Krankenkasse, Banken, Behörden, Schulen/ Kita, Vertragspartner sonstiger Verträge (z.B. Abos, Zeitungen, Telefon- und Internetanbieter), Vereine, Versanadresse bei Online-Händlern etc.)
Bin ich verpflichtet die amtlichen Dokumente innerhalb der Übergangszeit zu ändern?
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 Absatz 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und § 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen können Sie uns gerne unter der E-Mailadresse strassennamen@neustadt.eu kontaktieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei der Abteilung Stadtplanung zu vereinbaren. Die Terminabsprache kann unter der Tel.-Nr.: 06321/855-1306 erfolgen.