Neustadter Straßen(um)benennung

Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir über die Hintergründe der Straßenumbenennung. Außerdem erfahren Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige hier, was sie tun müssen, falls sie betroffen sind. Zusätzlich möchten wir langfristig ein Straßenverzeichnis aufbauen, in dem alle Straßennamen im Stadtgebiet mit Informationen hinterlegt werden sollen.


Aufwandsentschädigung für Gewerbetreibende

Voraussetzung für die Beantragung:

  • Der Betrieb muss zum 01.01.2025 in den umzubenennenden Straßen gemeldet sein.
  • Freiberuflich Tätige müssen einen Nachweis ihrer Tätigkeit erbringen, da sie im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden nicht in unserem System erfasst sind. Da in der Regel freiberuflich Tätige umsatzsteuerpflichtig sind, würde uns ein Auszug der aktuellen Umsatzsteuervoranmeldung ausreichen, in diesem die Freiberuflichkeit hervorgeht.

Antrag

Ab dem 01.01.2025 können Sie den folgenden Antrag für die pauschale Entschädigung in Höhe von 500 Euro auf dem Postweg (Abteilung Demokratie- und Ehrenamtsförderung – kommunales Bildungsbüro, Friedrichstr. 1, 67433 Neustadt) oder per E-Mail an strassennamen@neustadt.eu versenden.