Gibt es einen Bonus für die Baufirma, wenn die Baustelle schneller beendet werden kann? Gibt es eine Vertragsstrafe bei Überschreitung der Bauzeit (aufgrund von Gründen, die die Baufirma zu vertreten hat)?
Der Bauzeitenplan einer Tiefbaustelle ist realistisch, mit Blick auf Unwägbarkeiten, die beim Bauen normal sind. Große Spielräume für die signifikant schnellere Beendigung einer Baustelle bestehen in der Regel gar nicht. Boni für die schnellere Beendigung einer Baustelle sind freiwillige Leistungen der Stadt, die im Rahmen der wiederkehrenden oder einmaligen Ausbaubeiträge nicht auf die Anlieger umgelegt werden können. Von daher würde es sich von vorneherein nicht um üppige Boni handeln, die eine hohe Anreizwirkung entfalten. Aus diesem Grund kommen Boni in Neustadt an der Weinstraße fast nie zum Einsatz. Es liegt im eigenen Interesse der Baufirma, eine Maßnahme zügig abzuschließen, da bei einer selbstverschuldeten Bauzeitüberschreitung der Firma Personal-, Lager- und Gerätekosten entstehen, die den Gewinn in der betreffenden Maßnahme schmälern. Gleichzeitig werden bei einem früheren Bauende „Ressourcen“ für neue Aufträge frei.
Vertragsstrafen können grundsätzlich als Vertragsbedingung in öffentlichen Bauverträgen festgelegt werden. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und nur in begrenztem Umfang zulässig. Damit verbunden ist ein erhöhter Begründungs- und Arbeitsaufwand einschließlich der Notwendigkeit eines umfassenden Controllings. Zeitüberschreitungen, die die Baufirma nicht zu vertreten hat (vgl. Nr. 9), sind die Regel und bei der Sanktionierung ohnehin außen vor.
Weiterhin ist es den Bietern üblich, die Vertragsstrafe bereits in die Angebotspreise einzukalkulieren und so den Zweck der Vertragsstrafe zu konterkarieren. Im Übrigen verringert die Vereinbarung von Vertragsstrafen die Attraktivität des öffentlichen Auftrages.