Wird der Bauzeitenplan Teil der Ausschreibung? Wer überwacht ihn?

Der grobe Bauzeitenplan wird bereits Teil der Ausschreibung.
Nach Abstimmung des verfeinerten Bauzeitenplans zwischen Verwaltung und beauftragter Baufirma wird dessen Einhaltung von dem eingeschalteten Ingenieurbüro und dem Projektleiter bzw. der Projektleiterin der Tiefbauabteilung überwacht.