Wann muss man eine Sondergenehmigung beantragen
Die Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung schriftlich bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße (Erlaubnisbehörde) zu beantragen.
Die Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung schriftlich bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße (Erlaubnisbehörde) zu beantragen.