Benötigt man eine Genehmigung für eine Sondernutzung

Ja, eine Sondernutzung bedarf der schriftlichen Erlaubnis durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße (Sondernutzungserlaubnis). Mit der Ausübung der Sondernutzung darf erst begonnen werden, nachdem die Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde.