Was versteht man unter einer Sondernutzung
Sondernutzung ist der Gebrauch von öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, der über die Nutzung hinausgeht, die jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. (Gemeingebrauch)
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
- Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
- Veranstaltungen, übermäßige Nutzung von öffentlichen Straßen
- Warenauslagen
- Kunden-Stopper
- Informationsstände
- Sonstiger Straßenhandel
- Plakate
- Warenautomaten
- Aufstellen von Containern
- Musik- und andere künstlerische Darbietungen