Sondernutzung

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Sondernutzung:

Was versteht man unter einer Sondernutzung

Sondernutzung ist der Gebrauch von öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, der über die Nutzung hinausgeht, die jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. (Gemeingebrauch)

Beispiele für eine Sondernutzung sind:

  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
  • Veranstaltungen, übermäßige Nutzung von öffentlichen Straßen
  • Warenauslagen
  • Kunden-Stopper
  • Informationsstände
  • Sonstiger Straßenhandel
  • Plakate
  • Warenautomaten
  • Aufstellen von Containern
  • Musik- und andere künstlerische Darbietungen

Benötigt man eine Genehmigung für eine Sondernutzung

Ja, eine Sondernutzung bedarf der schriftlichen Erlaubnis durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße (Sondernutzungserlaubnis). Mit der Ausübung der Sondernutzung darf erst begonnen werden, nachdem die Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. 

Wann muss man eine Sondergenehmigung beantragen

Die Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung schriftlich bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße (Erlaubnisbehörde) zu beantragen. 

Wie beantrage ich die Sondernutzung

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat Vorlagen für Anträge einer Sondernutzung auf der Homepage www.neustadt.eu. In der Mappe sind ebenfalls blanko Anträge beigefügt. Diese sind ausgefüllt und unterschrieben, an den zuständigen Sachbearbeiter 2 Wochen vor der Sondernutzung abzugeben.

Bitte bedenken Sie, dass Sie etwaige weitere Genehmigungen, die für Ihr Vorhaben notwendig sind (z.B. eine gaststättenrechtliche Erlaubnis), selbst einholen müssen.

Ist eine Sondernutzung gebührenpflichtig

Ja, die Gebühren einer Sondernutzung ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung vom 19.12.2013.
Die Sondernutzungssatzung finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße www.neustadt.eu.


Bei weiteren Fragen oder Anliegen melden Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin

 

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