Wann ist eine Gewerbeummeldung notwendig
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn
- eine meldepflichtige Namensänderung des Inhabers vorliegt.
- ein bestehendes Gewerbe den Inhaber wechselt.
- das Unternehmen innerhalb einer Gemeinde oder Stadt umzieht. Das gilt auch, wenn sich der Standort einer unselbstständigen Niederlassung ändert.
- sich der Gegenstand des Gewerbes ändert (bspw. durch Aufgabe, Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit)
Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde umziehen, ist eine Gewerbeabmeldung bei der vorherigen Behörde erforderlich. Bei der neuen Behörde erfolgt eine Gewerbeanmeldung.
Was kostet eine Gewerbeummeldung?
Auch wenn es sich um eine formale Pflicht handelt, so müssen Unternehmerinnen und Unternehmer für die Gewerbeummeldung eine Gebühr in Höhe von 40,00 € aufbringen