Erlaubnispflichtige Gewerbe

Um einige Berufe selbständig ausüben zu dürfen, ist zudem eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind unter anderem

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
  • Immobilienmakler
  • Spielhallen
  • Pfandleihen
  • Versicherungsberater
  • Makler
  • Bauträger
  • Reisegewerbe

Neben erlaubnispflichtigen Gewerben gibt es außerdem die überwachungsbedürftigen Gewerbe. Für die Anmeldung eines solchen Gewerbes benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Letzteres ist erforderlich, um nachzuweisen, dass in der Vergangenheit keine Verstöße gegen die Gewerbeordnung, Bußgelder oder gar das Verbot einer Gewerbeausübung verzeichnet wurden.

Zu den überwachungspflichtigen Gewerben gehören unter anderem:

  • Gebrauchtwarenhandel von hochpreisigen Produkten
  • Auskunftei und Detektei
  • Handel mit Gebäudesicherungsanlagen und diebstahlsicherem Öffnungswerkzeug
  • Reisebüros
  • Schlüsseldienste

Für gastronomische Betriebe gelten besondere Anforderungen. Damit Sie ein Restaurant, einen Imbiss oder eine Bar eröffnen können, müssen Sie bei der hiesigen Gewerbemeldestelle eine spezielle Gaststättenerlaubnis beantragen. Hierfür benötigen Sie weitere Unterlagen je nach Art und Weise der angedachten Art der Gaststätte.

Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit rechtzeitig bei den Kolleginnen und Kollegen der Gewerbemeldestelle über die weiter benötigten Unterlagen und Voraussetzungen.

Kontakt Gewerbemeldestelle:
Tel. 06321-855-1338
E-Mail ordnungsamt@neustadt.eu