Wann muss ich mein Gewerbe anmelden

Grundsätzlich ist ein Gewerbe zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass bei einigen Tätigkeiten (z.B. Eröffnung und Betrieb einer Gaststätte) die Tätigkeitsaufnahme nicht mit der Gewerbeanmeldung erfolgen darf. In diesen Fällen ist zur Aufnahme der Tätigkeit eine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Beachten sie auch hierzu das FAQ "Erlaubnispflichtige Gewerbe"!

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen per Telefon 06321-855-1338 oder per Mail ordnungsamt@neustadt.eu gerne zur Verfügung.