Verlust / Diebstahl einer Schülerfahrkarte

Bei Diebstahl oder Verlust einer durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße zur Verfügung gestellten Schülerfahrkarte muss eine Ersatzfahrkarte beim Verkehrsunternehmen direkt erworben werden. Für Ersatzfahrkarten ist die Abteilung Schule und Sport nicht zuständig. Die Kosten hierfür trägt die Familie der Schülerinnen und Schüler (es gelten die AGB der Verkehrsbetriebe):