Antragstellung

Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuches in der Grundschule und in der Sekundarstufe nur einmal zu stellen. Im Bereich der Sekundarstufe II sowie bei der Berufsbildenden Schule muss jedes Jahr neu beantragt werden. Im Bereich der Sekundarstufe II ist dem Antrag ein aktueller Leistungsbescheid beizufügen, um den Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt) oder Arbeitslosengeld II (Jobcenter) nachzuweisen.

Schülerbeförderungskosten werden erst vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen; es werden keine Kosten rückwirkend erstattet.

Die Anträge können online gestellt werden. Besteht keine Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, setzen Sie sich bitte mit der Abteilung Schule und Sport in Verbindung. Dort wird Ihnen gerne geholfen.