Haus- und Nutztiere

Haus- und Nutztiere unterliegen nicht dem Naturschutzgesetz. Allerdings gilt für sie das Tierschutzrecht, das es grundsätzlich verbietet, ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Die Umsetzung dieser tierschutzgesetzlichen Regelungen, aber auch die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung der Tierhygiene und ordnungsgemäße Nutztierhaltung und weitere wird von den sogenannten Veterinärämtern übernommen. Für Neustadt das Veterinäramt des Kreises Bad Dürkheim zuständig ist.