Schutz von Gebäudebrütern - bei Abriss oder Haussanierung
Nach §24 Landesnaturschutzgesetz ist vor einer Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahme über eine Artenschutzprüfung eines Fachmanns (meist im Zeitraum Februar/März-Juni/Juli) zu untersuchen, ob dadurch besonders geschützte Arten beeinträchtigt werden können. Zum Beispiel suchen in alten Dachspeichern oder offenen Mauerfugen Arten wie Fledermäuse oder Vögel Unterschlupf, der durch solche Maßnahmen verloren zu gehen droht. Das Ergebnis der Prüfung ist der Umweltabteilung der Stadt Neustadt als unterer Naturschutzbehörde vorzulegen. Solche besonders geschützte Arten wie Vögel und Fledermäuse, Kleinsäuger wie der Gartenschläfer und Wildbienen werden auch als "Gebäudebrüter" bezeichnet, da sie Kulturfolger sind und in den Spalten und Winkeln der Gebäude Ersatzquartiere gefunden haben, die in freier Natur nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen.
Gebäudebrüter sind derzeit vor allem durch Maßnahmen wie zum Beispiel der energetischen Sanierung bedroht, da diese oft zum Wegfall von Niststätten führen, obwohl es in vielen Fällen bei vorheriger Kenntnis dieser Mitbewohner möglich wäre, vorhandene Niststätten zu erhalten oder Ersatzquartiere in Form künstlicher Nisthilfen wie Einbausteine oder spezielle Dachziegel und ähnlichem zu schaffen.
Tipps zu Gebäudebrütern finden Sie hier.
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