Schutz wildlebender, heimischer Arten
Deutschland beherbergt rund 48.000 verschiedene Tierarten und rund 28.000 Pflanzenarten. Rund 30% dieser Arten gelten als so stark gefährdet bzw. im Rückgang befindlich, dass sie auf der „Roten Liste stehen“. Viele dieser gefährdeten Arten sind kaum noch zu erleben, weil sie so selten geworden sind. Um der Bedrohung der heimischen Artenvielfalt zu begegnen, hat der Bundesgesetzgeber alle Arten unter einen Grundschutz und einige zusätzlich unter einen weitergehenden besonderen Schutz gestellt.
Für alle heimischen Arten gilt im Sinne des generellen Artenschutzes ein allgemeines Rücksichtsgebot, das bedeutet, dass kein Tier und keine Pflanze ohne vernünftigen Grund geschädigt werden darf (§39 Bundesnaturschutzgesetz). Dazu gehört auch, dass Bäume (mit wenigen Ausnahmen wie im Forst) nicht innerhalb der Brutzeit (1.3. bis 30.9.) gefällt und in dieser Zeit auch keine Hecken beseitigt werden dürfen (→ nur ein schonender Pflegeschnitt mit Schutz evtl. darin vorhandener Nester ist zulässig). Einige Arten, wie zum Beispiel alle heimischen Vogelarten, stehen darüber hinaus nach §44 Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz. Das bedeutet, dass diese Tiere und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wie zum Beispiel Nester) selbst bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Naturschutzbehörde nicht zerstört oder auch nur erheblich gestört werden dürfen.
Eine Liste besonders geschützter Arten, die in der Gemarkung Neustadts angetroffen werden können, finden Sie hier.
Verstöße gegen diese Artenschutzverbote bzw. das Rücksichtnahmegebot auf wildlebende Tiere und Pflanzen sind keine Kavaliersdelikte, sondern können mit sehr hohen Bußgeldern (je nach Schwere des Vergehens bis zu 50.000€) geahndet werden.
An den Artenschutz und damit die Rücksichtnahme auf die Natur hat jeder Einzelne von sich aus zu denken, zum Beispiel wenn er seinen Garten oder Grünanlagen pflegt, ein Haus baut oder saniert oder in seiner Freizeit in der Natur unterwegs ist. Daher empfiehlt es sich, einzelne Baumfällungen vorher der Unteren Naturschutzbehörde gebührenfrei online anzuzeigen.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Klaus Hünerfauth: Detailseite
Stellv. Abteilungsleitung, Naturschutz und Landschaftspflege
Exterstraße 6
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67433 Neustadt an der Weinstraße
Frau Petra Konrad: Detailseite
Naturschutz und Landschaftspflege
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